Stand 17.06.
berarbeitete Coronaschutzverordnung und neue FAQs
Die bis zum 24.06.2021 geltende Coronaschutzverordnung liegt nun in der ab dem 12. Juni 2021 gültigen Fassung vor. Sie kann hier heruntergeladen werden. Außerdem sind neue FAQs veröffentlicht worden. Diese können auf der Homepage des Landesjugendrings eingesehen werden.
Zusammenfassung der geltenden Regelungen für Sommerfreizeiten
Muster-Hygiene- und Testkonzept
Öffnung von Pfarrheimen
Der Generalvikar hat in einem Schreiben vom 15.06.2021 nun an die Priester, Diakone und Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten und Ordensgemeinschaften u.a. auf folgendes hingewiesen: „Pfarrheime sind für alle Aktivitäten und Angebote geöffnet, die nach der CoronaSchVO zulässig sind. Dabei bestimmen sich die Zulässigkeitsvoraussetzungen und Hygieneregeln inzidenzstufenabhängig nach der Art der Veranstaltung (z. B. Gremiensitzung, Katechese, Gruppenarbeit, liturgische Feier etc.). Insbesondere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind wieder möglich (vgl. § 12 CoronaSchVO) und somit auch in den Pfarrheimen zu ermöglichen. Nähere Informationen und Auskünfte hierzu sind über die Dekanatsreferenten und –referentinnen für Jugend und Familie zu erfragen.“
Selbsttests für Gruppenleitende
… sind uns in begrenzter Anzahl von den Kommunen zur Verfügung gestellt worden, um sie an euch zu verteilen.
Meldet euch bei Bedarf bei bartz@dekanat-pb.de
Zusammenfassung der geltenden Regelungen für Sommerfreizeiten
Die in der 33. Corona-Infomail angekündigten Info-Veranstaltungen haben zwischenzeitlich stattgefunden. Über die große Resonanz aus unserem Erzbistum haben wir uns gefreut. Die dort gestellten Fragen und Antworten wurden dokumentiert – sie sind dieser Mail angehängt. Ebenfalls beigefügt ist eine aktualisierte Zusammenfassung der geltenden Regelungen für Sommerfreizeiten („Kinder- und Jugendferienreisen“) unter Pandemiebedingungen in NRW, Stand 16.06.2021.
Muster-Hygiene- und Testkonzept
Entgegen der Aussage in der 34. Info-Mail ist das Muster-Hygiene- und Testkonzept doch noch überarbeitet worden. Es ist ebenfalls dieser Mail angehängt.
Öffnung von Pfarrheimen
In den vergangenen Wochen haben wir im Erzbischöflichen Generalvikariat mehrere Gespräche geführt. Der Generalvikar hat in einem Schreiben vom 15.06.2021 nun an die Priester, Diakone und Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten und Ordensgemeinschaften u.a. auf folgendes hingewiesen: „Pfarrheime sind für alle Aktivitäten und Angebote geöffnet, die nach der CoronaSchVO zulässig sind. Dabei bestimmen sich die Zulässigkeitsvoraussetzungen und Hygieneregeln inzidenzstufenabhängig nach der Art der Veranstaltung (z. B. Gremiensitzung, Katechese, Gruppenarbeit, liturgische Feier etc.). Insbesondere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind wieder möglich (vgl. § 12 CoronaSchVO) und somit auch in den Pfarrheimen zu ermöglichen. Nähere Informationen und Auskünfte hierzu sind über die Dekanatsreferenten und –referentinnen für Jugend und Familie zu erfragen.“ Zusammen mit der Abteilung Jugend / Junge Erwachsene bitten wir um kurzfristige Nachricht, wenn es vor Ort zu Problemen kommt, die sich nicht lösen lassen. Wir werden diese dann in die Gespräche mitnehmen.
Stand 20.05.
Neue Corona-Schutzverordnung und FAQs
Seit dem 15.05.2021 ist in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) in Kraft. Die Neuerungen daraus im Zusammenspiel mit der bundesweit geltenden „Bundesnotbremse“ (offizieller Titel: Ergänzende Hinweise zum Infektionsschutzgesetz) sind in den überarbeiteten FAQs auf der Homepage des Landesjugendrings nachlesbar.
Die Regelungen der CoronaSchVO sind bei Angeboten der Jugendförderung anzuwenden, wenn eine 7-Tages-Inzidenz den Wert von 165 nicht überschreitet. Sobald der Wert von 165 überschritten wird, sind die Regelungen des Infektionsschutzgesetztes (Bundesnotbremse) bei Angeboten der Jugendförderung anzuwenden.
Die CoronaSchVO gilt bis zum 04.06.2021. Aktuell werden auf Landesebene weitere Lockerungen für die Jugendhilfe ab Ende Mai diskutiert. Diese sind auch abhängig von der Entwicklung der Inzidenzwerte. Aufgrund der aktuellen Entwicklung können wir hier vorsichtig optimistisch sein.
Corona-Impfungen
In der letzten Corona-Info-Mail hatten wir geschrieben, dass die Ehrenamtlichen in der Jugendhilfe trotz Zugehörigkeit zur Priorisierungsgruppe 3 noch nicht an der Reihe sind. Dies gilt weiterhin in den Impfzentren. Für Arztpraxen ist diese Einschränkung mittlerweile aufgehoben. Dort kann man sich mit einer „Arbeitgeberbescheinigung“ impfen lassen. Auf dieser Bescheinigung gibt es als letztes Ankreuzfeld die Rubrik „Tätige in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht von § 3 Absatz 1 Nummer 9 erfasst sind, oder an Hochschulen“, zu der auch Ehrenamtliche in der Jugendarbeit zählen. Das Formular muss von einer vertretungsberechtigten Person des Trägers (z. B. Vorstand der Ortsgruppe) und von der impfwilligen Person unterschrieben werden.
Musterhygiene- und Testkonzept Ferienfreizeiten
Der Landesjugendring hat dem Gesundheitsministerium NRW ein Muster für ein Hygiene- und Testkonzept für Ferienfreizeiten vorgeschlagen. Gerne könnt ihr es verwenden und weitergeben. Das Konzept ist nur ein Vorschlag, der keine Rechtssicherheit bietet. Es muss natürlich auf die jeweiligen Gegebenheiten des Angebots konkretisiert werden. Letztendlich wird das zuständige Gesundheitsamt über das Hygiene- und Testkonzept entscheiden.